Betreute

Eine Betreuung benötigen Menschen

  • mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen
  • mit starken altersbedingten Einschränkungen

Sind die Betroffenen nicht mehr alleine handlungsfähig, so benötigen sie eine Person, die sie bei persönlichen Angelegenheiten unterstützt. Nach dem Betreuungsgesetzt besteht für diese Menschen ein Anspruch auf die rechtliche Vertretung durch einen Betreuer, die durch ein Betreuungsgericht bestellt wird. In dem meisten Fällen handelt es sich hierbei um Personen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis und die Betreuung wird ehrenamtlich geleistet. Falls sich im Umfeld keine geeignete Person findet, kann ein passender Betreuer durch den Betreuungsverein vermittelt werden.